BETRIEBSEINRICHTUNG, WAREN UND MASCHINEN VERLÄSSLICH ABGESICHERT
Inhaltsversicherung für Unternehmen
Notwendige Absicherung zum Schutz des betrieblichen Inventars
Egal ob es sich um ein produzierendes Unternehmen mit teuren Maschinen, einen Einzelhandel mit großem Warenbestand oder um eine Agentur mit umfangreichem technischen Equipment handelt – im Prinzip benötigt jedes Unternehmen eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Falls es durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zu Schäden an Einrichtung oder Waren kommt, kann das für Firmen jeder Branche und Größenordnung richtig teuer werden. In vielen Fällen wird die Betriebsausstattung durch äußere Einflüsse sogar komplett vernichtet, so dass es zwangsweise zur Betriebsunterbrechung kommt. Gleiches gilt bei Einbruchdiebstahl – auch hier stehen Firmen oft vor leeren Regalen und können ihr Tagesgeschäft nicht aufrecht erhalten. In all den genannten Fällen springt die gewerbliche Inhaltsversicherung ein und leistet schnelle Hilfe.
Was wird durch die Inhaltsversicherung abgesichert?
Versicherte Gegenstände:
- kaufmännische Betriebseinrichtung wie Mobiliar und anderweitige ausstattungtechnische Betriebseinrichtung
- Waren
- gelagerte Vorräte
- Maschinen und Werkzeuge
Zusätzlich versicherte Gegenstände:
- Beschädigtes Eigentum des Vermieters, welches dem Unternehmen zur Nutzung, Bearbeitung oder zum Verkauf überlassen wurde
- Außerhalb des Gebäudes angebrachtes Inventar
- Auf dem Transportweg oder Grundstück geraubte Gegenstände
Zusätzlich versicherte Aufwendungen:
- Kosten für Lösch-, Aufräum- und Abbrucharbeiten
- Kosten für die Wiederherstellung von Akten , Daten und Programmen
- Kosten für Sachverständiger
- Kosten für Sicherungsmaßnahmen
- Kosten für Austausch von Schlössern nach Einbruch
Voraussetzungen für versicherte Gegenstände:
Grundsätzlich sind in einer Inhaltsversicherung alle Gegenstände in den Betriebs- bzw. Geschäftsräumen mitversichert, die im Versicherungsschein angegeben sind.
Der Versicherungsnehmer muss entweder:
- Eigentümer des versicherten Gegenstands sein,
- eine Sicherungsübereignung der versicherten Gegenstände haben,
- den versicherten Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt erworben haben oder
- den Gegenstand geleast bzw. gemietet haben.
Welche Gefahren deckt die Inhaltsversicherung ab?
Häufige Schäden entstehen durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Daher sind diese Gefahren i.d.R. durch jede Inhaltsversicherung abgedeckt. Bei Bedarf können weitere Gefahren optional mit eingeschlossen werden – z.B. Elementarschäden wie Erdbeben und Überschwemmung oder spezielle Schäden wie z.B. Streik und böswillige Beschädigung.
Versicherungen für Ärzte
Bei einem Feuer fallen hohe Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten durch die Feuerwehr an sowie für weitere schadensreduzierende Maßnahmen. Die Inhaltsversicherung übernimmt diese Kosten zu 100%.
Versicherungen für Handwerksbetriebe
Falls Gegenstände durch einen Einbrecher geraubt oder beschädigt werden, ersetzt die Inhaltsversicherung den entstandenen Schaden. Gleiches gilt, falls die Räumlichkeiten oder das Inventar nur gemietet sind.
Versicherungen für Handwerksbetriebe
Kommt es zu einem Rohrbruch und einer Überflutung der Geschäfts-räume, kann das gesamte Inventar vernichtet werden. Die Inhaltsversicherung kommt für alle notwenigen Reparatur-, Ersatz- und Instandsetzungskosten auf.
Versicherungen für Handwerksbetriebe
Entstehen bei einem Unwetter Schäden am Gebäude, dem Dach oder Gegenständen, kommt die Inhaltsversicherung dafür auf. Glasbruch kann optional mitversichert werden.
Wichtige Informationen
Ersetzt die Inhaltsversicherung den Neuwert oder Zeitwert des Inventars?
Die Inhaltsversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl an Ihrer geschäftlichen Einrichtung, an Waren, Lagerbeständen sowie Ihrem elektronischen Equipment und Ihren Arbeitsmaschinen entstanden sind. Dazu zählt die Reparatur, die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung der versicherten Gegenstände.
Bei der Wiederbeschaffung wird meist der Neuwert der beschädigten Gegenstände bis zur maximalen Versicherungssumme ersetzt. Falls der Wert Ihres Inventars bereits unter 40 Prozent des Neuwerts liegt, so zahlt die Versicherung nur den Zeitwert.
Zusätzlich übernimmt die betriebliche Inventarversicherung die Mehrkosten von neu anzuschaffenden Sachen, die aufgrund der technischen Entwicklung nicht mehr für den eigentlich versicherten Wert erhältlich sind.
Zusatzvereinbarung für Betriebsunterbrechung
Wenn Geschäftsräume, Maschinen, Werkzeuge oder Waren beschädigt oder gestohlen wurden, kann das Tagesgeschäft oftmals nicht aufrecht erhalten werden. Die Folge sind empfindliche Umsatzeinbußen.
Bei der betrieblichen Inhaltsversicherung können Sie optional eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit vereinbaren. Dann kommt der Versicherer auch für Ihre Umsatzverluste auf.
Voraussetzung: Der Schaden muss durch die versicherten Gefahren entstanden sein – also durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.
Maßgeschneiderte Inhaltsversicherung für Ihren individuellen Bedarf
Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Jedes hat seine eigenen speziellen Risiken. Aus diesem Grund gibt es auch keine Inhaltsversicherung von der Stange. Vielmehr ist ein individuell auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens angepasster Versicherungsschutz wichtig.
Bei einem Vergleich von Inhaltsversicherungen werden Sie sehen, dass der Beitrag zur Inhaltsversicherung von verschiedenen Faktoren abhängt. So spielen z.B. die Anschaffungskosten Ihres Betriebsinventars und der Wert Ihrer Warenvorräte ein Rolle sowie der Standort und die Lage Ihres Geschäfts. Auch Betriebs- und Gebäudeart, Vorschäden oder die Erfüllung gängiger Sicherheitsstandards wirken sich auf die Beitragshöhe aus.
Die Experten von Bavaria Finance beraten Sie gerne ausführlich hinsichtlich notwendiger Bausteine, versicherter Gefahren und der richtigen Versicherungssumme und finden eine passende Inhaltsversicherung mit einem top Preis-Leistungsverhältnis für Sie!
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