SPEZIELLE VERSICHERUNGEN FÜR VEREINE:
MITGLIEDER UND ORGANE SCHÜTZEN
Versicherungen für Vereine & Verbände
Risiken von Mitgliedern und Organen verlässlich absichern
Ob Sportverein oder Förderverein – jeder Verein muss für verschuldete Haftungsschäden einstehen. Deswegen gilt es, sowohl die Mitglieder als auch den Vorstand bzw. Geschäftsführer gegen Risiken des Geschäftsbetriebs abzusichern. Insbesondere die Organe tragen viel Verantwortung. Bei der Führung, Verwaltung und Organisation des Vereins können Fehler passieren, für die man mit dem Privatvermögen haftet. Eine D&O-Versicherung schützt den Vorstand gegen Vermögensschäden und Schadensersatzansprüche Dritter.
DEN VEREIN ABSICHERN – SINNVOLLE VERSICHERUNGEN
Vereinshaftpflichtversicherung
Wenn es beim Vereinsbetrieb zu Personenschäden (z.B. Verletzungen) oder Sachschäden kommt, übernimmt die Haftpflichtversicherung für Vereine die entstehenden Kosten. Neben den Schadenersatzforderungen und der Deckung der Schäden leistet manche Vereinshaftpflichtversicherung auch rechtlichen Beistand. So können unberechtigte Haftungsansprüche abgewehrt werden.
Unfallversicherung
Ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder stehen leider nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls sich Ihre Mitglieder im Rahmen Ihrer Mitgliedspflichten verletzten, greift jedoch die spezielle Unfallversicherung für Vereine. Im Schadensfall leistet sie finanzielle Unterstützung und hilft so, die entstandene Notlage zu überbrücken.
Rechtschutzversicherung
Immer öfter werden verantwortliche Vereinsmitglieder wegen fehlerhaftem Verhalten mit folgenden Personen- oder Sachschäden verklagt. Als Verein sollte man daher eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Vereine in Betracht ziehen, um das Privatvermögen zu schützen. Die Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, auch wenn Sie den Rechtsstreit verlieren.
WARUM IST EINE D&O-VERSICHERUNG WICHTIG?
Wussten Sie, dass Sie als Vorstand eines eingetragenen Vereins unbeschränkt für Vermögensschäden gegenüber dem Verein oder Dritten haften? Und dabei unter Umständen auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen einstehen müssen, also gesamtschuldnerisch haften?
Eine D&O-Versicherung ist daher für alle Vereinsorgane Pflicht. Sie schützt Sie und Ihr Privatvermögen im Falle eines verschuldeten Schadens.
KOSTEN SPAREN DURCH KOMBINATION DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Bavaria Finance bietet Ihnen sinnvolle Versicherungspakete an. Wenn Sie eine D&O-Versicherung mit der Vereinshaftpflichtversicherung kombinieren, können günstigere Versicherungsbeiträge erzielt werden, als bei vergleichbaren Einzelversicherungen. Lassen Sie sich von unseren Versicherungsexperten für Vereine und Verbände unverbindlich beraten!
BEISPIELHAFTE SCHADENSFÄLLE, IN DENEN DIE D&O-VERSICHERUNG EINSPRINGT:
- Zweckgebundene Spendengelder müssen zurückgezahlt werden, weil der Vorstand sie falsch verwendet hat.
- Öffentliche Mittel fehlen, weil die Vereinsorgane deren rechtzeitige Beantragung versäumt haben.
- Vereinsorgane erhalten eine Schadensersatzforderung von Mitgliedern, weil sie zu teure Mietverträge ohne kurzfristige Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen haben.
- Steuervorteile und Subventionen werden gestrichen, weil der Verein rechtliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten hat und dadurch nicht mehr als gemeinnützig anerkannt bleiben kann.
VORTEILE DER D&O-VERSICHERUNG
Keine Zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen
Directors and Officers-Haftpflichtversicherung sichert Organe des Vereins gegen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen ab
Versicherung aller Funktionsträger
Alle Funktionsträger sind versichert: vom Vorstand über den Geschäftsführer und Abteilungsleiter bis zum Hausmeister
Absicherung des Privatvermögens
Privatvermögen der Organe wird bei Schadenersatzforderungen nicht angetastet
Kombinieren und doppelt sparen
Günstige Versicherung durch Kombination mit Vereinshaftpflichversicherung möglich
Individuell und Massgeschneidert
Verschiedene Tarife mit individuellen Versicherungssummen
Unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten
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